Ein wichtiges Detail, das bei selbstorganisierten Umzügen nur allzu häufig vergessen wird, ist die Einrichtung eines temporären Halteverbotes, in dem der Umzugstransporter geparkt werden kann. Zu unsicher ist doch die Alternative, im Trubel des Umzuges auf das Glück zu hoffen, zufällig einen freien Parkplatz in der Nähe der Wohnungstür zu ergattern.
Da der Antrag auf ein solches Halteverbot mit lästigem, bürokratischen Aufwand verbunden ist und so noch mehr Zeit und Nerven kostet als Sie sowieso schon in Ihren Umzug investieren müssen, bieten wir Ihnen an, uns für Sie darum zu kümmern. So beantragen wir die Genehmigung auf Wunsch beim zuständigen Bezirksamt, holen die vorgeschriebenen Absperrungen pünktlich ab und stellen diese selbstverständlich auch an der entsprechenden Adresse auf.
Auch wenn wir die Beantragung und das Aufstellen der Schilder übernehmen, so sind die dadurch anfallenden Mehrkosten doch durch unseren Auftraggeber zu tragen. Gern informieren wir Sie im Rahmen eines unverbindlichen Angebotes über die Zusatzkosten, die sich aus diesem Service ergeben können.